Der Verband Deutscher AnwaltsNotare e. V. (VDAN) wurde im Jahre 1989 als eingetragener Verein gegründet und vertritt in erster Linie die Interessen deutscher Anwaltsnotare, er steht aber auch für die Interessen der Rechtssuchenden gegenüber dem Gesetzgeber und den Justizverwaltungen ein.
Der Verband ist auf Bundesebene organisiert. Es bestehen in einigen Ländern mit Anwaltsnotariat ensprechende Landesverbände.
Kernaufgabe des VDAN ist, sich für den Erhalt des Anwaltsnotariats einzusetzen. Diese berufliche Zielsetzung verfolgt der Verband nicht zuletzt auch im Interesse der Rechtssuchenden, da er neben seinen berufsständischen Zielen auch außerhalb der Ballungsgebiete ein ortsnahes und flächendeckendes Angebot fundierter Rechtsberatung und Beurkundungstätigkeit sicherstellen möchte. Die Zahl verfügbarer Anwaltsnotare gewährleistet dieses Angebot.
Darüber hinaus setzt sich der VDAN mit der Bundesnotarkammer und den Notarkammern für eine stete Verfestigung der Anerkennung des Notarberufes in der Europäischen Union ein. Hier geht es mitunter um das Berufsrecht und damit um eine höchstpersönliche Betroffenheit in der Ausübung der Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar.
VDAN – PARTNER DER
DEUTSCHEN ANWALTSNOTARE
Unser Kooperationspartner, die Akademie für Notarfachwirte, bietet auch in diesem Jahr wieder den sehr empfehlenswerten Online-Kurs für Auszubildende im Notariat an.
Alle Informationen zu den Veranstaltungen erhalten Sie ebenfalls auf der Unterseite "Fortbildung".
Die ordentliche Mitgliederversammlung des VDAN e.V. für das Jahr 2024 findet in diesem Jahr rückwirkend am
Donnerstag, dem 10. April 2025, um 10:00 Uhr
statt.
Abweichend von den Vorjahren werden wir die Versammlung in diesem Jahr in hybrider Form i.S.d. § 32 Abs. 2 BGB durchführen. Das bedeutet, dass die Mitglieder des VDAN zwei Möglichkeiten der Teilnahme haben:
Für die Mitgliederversammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
Wir bitten höflich um Teilnahme und wünschen den Präsenzteilnehmern eine gute Anreise.
Wer in Präsenz teilnimmt, wird gebeten, dies nach Möglichkeit vorab unter info@ mitzuteilen. vdan.de
HINWEISE:
Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge der Mitglieder, die auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung gesetzt werden sollen, nach Art. 12 Ziff. 5 der Satzung des VDAN e.V. mindestens zwei Wochen vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden müssen.
Nach § 12 Abs. 5 der Satzung kann über einen Antrag, der nicht auf der Tagesordnung steht, nur entschieden werden, wenn die einfache Mehrheit der in der Versammlung anwesenden Mitglieder einer Beschlussfassung im Wege eines Dringlichkeitsantrages zustimmt.
Zugangsdaten für die Online-Teilnahme:
Um an der Versammlung virtuell teilzunehmen, benötigen Sie die Software „Zoom“, welche für alle gängigen Betriebssysteme kostenfrei über folgenden Link erhältlich ist: https://zoom.us/de/download
Die Zugangsdaten für die Online-Teilnahme werden aus Sicherheitsgründen hier nicht veröffentlicht. Sämtliche Mitglieder, die ihre E-Mail-Adresse in der Mitgliederkartei angegeben haben, erhalten die Einladung nebst Link auch per E-Mail. Anderenfalls kontaktieren Sie die Geschäftsstelle des VDAN bitte per E-Mail unter info@vdan.de oder rufen Sie montags bis donnerstags unter 05231/9782-0 in der Geschäftsstelle an und lassen Sie sich mit Frau Rethemeier verbinden, um die "Meeting-ID" sowie den Kenncode für die Zoom-Teilnahme zu erhalten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Marc-Daniel Volk
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vizepräsident des VDAN e.V.